Seit dem 1. Juli musste eine weitere Gruppe von Steuerpflichtigen neue Gerätetypen installieren. Unter ihnen wurden die Unternehmen, die Buchhaltungs- und Rechnungsdienstleistungen anbieten, nicht ausdrücklich genannt. Dennoch könnten sie Zweifel haben, ob diese Verpflichtung sie betrifft.
Für die Dziennik Gazeta Prawna kommentieren wir die eingeführten Änderungen. Der Artikel erschien am 5. Juli 2021 und ist hier verfügbar.