Ein Teil der Buchhalter rechnet bereits jetzt die Vorauszahlungen auf die PIT gemäß der Verordnung vom Freitag manuell nach. Ein Teil ist dazu nicht in der Lage, da sie zu viele Mitarbeiter (Unternehmen) oder Kunden (Buchhaltungsbüros) haben und auf Änderungen in den Lohnprogrammen wartet.
Für das Dziennik Gazety Prawnej kommentieren wir die eingeführten Änderungen. Der Artikel erschien am 12. Januar 2022 und ist hier verfügbar.